Startseite - AGBs
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma GERHARD KEMPF GRAFIKDESIGN


1. Geltung

1.1.    
Die Firma Gerhard Kempf Grafikdesign erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2.   
Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

1.3.    
Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von Gerhard Kempf Grafikdesign ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.4.    
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.


2. Vertragsabschluss

2.1.    
Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von Gerhard Kempf Grafikdesign bzw der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von Gerhard Kempf Grafikdesign sind freibleibend und unverbindlich.

2.2.    
Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei Gerhard Kempf Grafikdesign gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch Gerhard Kempf Grafikdesign zustande. Die Annahme hat in Schriftform (zB durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass Gerhard Kempf Grafikdesign zweifelsfrei zu erkennen gibt (zB durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.


3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1.    
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

3.2.    
Alle Leistungen von Gerhard Kempf Grafikdesign (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Layouts, Screenshots etc.) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

3.3.    
Der Kunde wird Gerhard Kempf Grafikdesign unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird Gerhard Kempf Grafikdesign von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Gerhard Kempf Grafikdesign wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.4.    
Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Gerhard Kempf Grafikdesign haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird Gerhard Kempf Grafikdesign wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde Gerhard Kempf Grafikdesign schad- und klaglos; er hat Gerhard Kempf Grafikdesign
sämtliche Nachteile zu ersetzen, die Gerhard Kempf Grafikdesign durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.


4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

4.1.    
Gerhard Kempf Grafikdesign ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).

4.2.    
Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.

4.3.    
Gerhard Kempf Grafikdesign wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.


5. Termine

5.1.    
Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw zu bestätigen. Gerhard Kempf Grafikdesign bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Gerhard Kempf
Grafikdesign eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Gerhard Kempf Grafikdesign.

5.2.    
Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Gerhard Kempf Grafikdesign.

5.3.    
Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von Gerhard Kempf Grafikdesign – entbinden Gerhard Kempf Grafikdesign jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags not-
wendigen Verpflichtungen (zB Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.


6. Rücktritt vom Vertrag

Gerhard Kempf Grafikdesign ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn

•    die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
•    berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Gerhard Kempf Grafikdesign weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Gerhard Kempf Grafikdesign eine taugliche Sicherheit leistet.


7. Honorar

7.1.   
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Gerhard Kempf Grafikdesign für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Gerhard Kempf Grafikdesign ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

7.2.    
Alle Leistungen von Gerhard Kempf Grafikdesign, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

7.3.     Kostenvoranschläge von Gerhard Kempf Grafikdesign sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Gerhard Kempf Grafikdesign schriftlich veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird Gerhard Kempf Grafikdesign den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen.
Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

7.4.    
Für alle Arbeiten von Gerhard Kempf Grafikdesign, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt Gerhard Kempf Grafikdesign eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte
Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich Gerhard Kempf Grafikdesign zurückzustellen.


8. Zahlung

8.1.    
Die Rechnungen von Gerhard Kempf Grafikdesign werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen sieben Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Gerhard Kempf Grafikdesign.

8.2.    
Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

8.3.   
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Gerhard Kempf Grafikdesign sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

8.4.    
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Gerhard Kempf Grafikdesign aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Gerhard Kempf Grafikdesign schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.


9. Präsentationen

9.1.   
Für Präsentationen steht Gerhard Kempf Grafikdesign ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von Gerhard Kempf Grafikdesign für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

9.2.    
Erhält Gerhard Kempf Grafikdesign nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von Gerhard Kempf Grafikdesign; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind viel-
mehr unverzüglich Gerhard Kempf Grafikdesign zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Gerhard Kempf Grafikdesign nicht zulässig.

9.3.    
Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz  erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.

9.4.    
Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von Gerhard Kempf Grafikdesign gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist Gerhard Kempf Grafikdesign berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.


10. Eigentumsrecht und Urheberschutz

10.1.    
Alle Leistungen von Gerhard Kempf Grafikdesign einschließlich jener aus Präsentationen (zB Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Gerhard Kempf Grafikdesign und können von Gerhard Kempf Grafikdesign jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von Gerhard Kempf Grafikdesign setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von Gerhard Kempf Grafikdesign dafür in Rechnung
gestellten Honorare voraus.

10.2.    
Änderungen von Leistungen von Gerhard Kempf Grafikdesign, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Gerhard Kempf Grafikdesign und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

10.3.    
Für die Nutzung von Leistungen von Gerhard Kempf Grafikdesign, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Gerhard Kempf Grafikdesign erforderlich. Dafür steht Gerhard Kempf Grafikdesign und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4.    
Für die Nutzung von Leistungen von Gerhard Kempf Grafikdesign bzw. von Werbemitteln, für die Gerhard Kempf Grafikdesign konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung von Gerhard Kempf Grafikdesign notwendig.

10.5.    
Dafür steht Gerhard Kempf Grafikdesign im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.


11. Kennzeichnung

11.1.    
Gerhard Kempf Grafikdesign ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf Gerhard Kempf Grafikdesign und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11.2.    
Gerhard Kempf Grafikdesign ist dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und auf der Internet-Website www.kempf-grafik.at mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen und darüber hinaus Arbeitsproben von ausgeführten Projekten zu eigenen Werbezwecken
zu veröffentlichen.


12. Gewährleistung und Schadenersatz

12.1.    
Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch Gerhard Kempf Grafikdesign schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Gerhard Kempf Grafikdesign zu.

12.2.    
Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Gerhard Kempf GrafikdesignAgentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Gerhard Kempf Grafikdesign ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für Gerhard Kempf Grafikdesign mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

12.3.    
Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten Gerhard Kempf Grafikdesign ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.

12.4.    
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Gerhard Kempf Grafikdesign beruhen.

12.5.    
Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

12.6.    
Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert begrenzt.


13. Haftung

13.1.    
Gerhard Kempf Grafikdesign wird die übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung von Gerhard Kempf Grafikdesignr für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Gerhard Kempf Grafikdesign ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet Gerhard Kempf Grafikdesign nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen
oder ähnliche Ansprüche Dritter.

13.2.    
Gerhard Kempf Grafikdesign haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.


14. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Gerhard Kempf Grafikdesign ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.


15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1.    
Erfüllungsort ist der Sitz von Gerhard Kempf Grafikdesign.

15.2.    
Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen Gerhard Kempf Grafikdesign und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Gerhard Kempf Grafikdesign örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.